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TAG | Abrechnung

Jan/12

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Das ewige Streitthema – Betriebskosten

Gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dürfen die Vorauszahlungen für die Betriebskosten nur in „angemessener Höhe“ vereinbart werden. Dies bedeutet auch, dass Mieter einen vom Vermieter gewünschten Sicherheitszuschlag nicht akzeptieren müssen. Als Mieter sollten Sie daher darauf achten, dass sich die Betriebskosten an der letzten Abrechnungsperiode orientieren.

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