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Beliebte Irrtümer zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
Geschrieben von Paul Sigmund in Rechtliches
Angesichts der Energieeinsparverordnung herrscht bei vielen Eigentümern Unsicherheit über die tatsächlichen Regelungen der EnEV. Energie sparen ist aufgrund steigender Heizkosten stets das TOP-Thema. Die EnEV schreibt vor, was bei einer Sanierung zu beachten ist. Nachfolgend drei der häufigsten Irrtümer zu diesem Thema:
Nachrüsten ist Pflicht:
Nicht 100% richtig! Kein Eigentümer ist gezwungen, seine Fassade zu dämmen oder die Fenster zu erneuern. Wer dies allerdings plant, MUSS die Sanierung nach den Regelungen der EnEV durchführen. Ein neuer Fassadenanstrich zählt hierzu allerdings nicht. Für Reparaturen und kleinere Instandsetzungsmaßnahmen gilt: Sind nicht mehr als 10% der Fassaden- bzw. Fenstergesamtfläche betroffen, greift die EnEV nicht.
Nachtspeicherheizungen müssen bald raus:
Auch hier nicht ganz richtig. Es stimmt, dass Nachtspeicher-Geräte über kurz oder lang durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden müssen. Dies gilt allerdings nur für Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohnungen. Außerdem ist die Frist großzügig geregelt: Bis zum 31.12. 2019 müssen alle Geräte ausgetauscht werden, die vor dem 01.01.1990 eingebaut wurden – Neuere Geräte dürfen länger bleiben. Allerdings sollten auch Eigentümer von Einfamilienhäusern über den Wechsel des Heizsystems nachdenken – Das Heizen mit Strom ist in der Regel wesentlich teurer!
Hauseigentümer brauchen immer einen Energieausweis:
Falsch! Laut EnEV brauchen nur Vermieter oder Hausverkäufer einen Ausweis zur Vorlage beim Miet- bzw. Kaufinteressenten. Ausnahme: Denkmalobjekte.